Architektur
 
Nachdem der Leipziger Rat beschloss, den Geltungsbereich
der Erhaltungssatzung der Leipziger Innenstadt auf das Areal
Johannisplatz auszudehnen, rückte die städtebauliche und
geschichtliche Bedeutung dieses Areals wieder in den
Vordergrund. In diesem Kontext wurde der Wiederaufbau
des 1963 gesprengten Johanniskirchturm seine durchaus
ins Kalkül zu ziehende Bauaufgabe.
Mit dem Neubau des Turms wird die sich vom
Augustusplatz nach Osten hin entwickelnde
Raumfolge und Höhenentwicklung mit seinen
Achsbeziehungen einen wichtigen städte-
baulichen Akzent setzen.
Wir gehen davon aus, dass eine künftige Neu-
bebauung nur gelingen kann, wenn sie von der
einst vorhandenen Gewichtung der den Platz
bestimmenden Parameter ausgeht, und im Falle
der Höhendominante es legitim erscheint, einen
Rückgriff auf die Geschichte vorzunehmen. Der
Johannisturm besitzt in vielfältiger Weise eine
emotionale Bedeutung, die sich auf einen
Neubau ohne Bezug auf das Original nicht
übertragen ließe.
In der Wandlung der städtebaulichen Brache
Johannisplatz in einen durch den Johannisturm
wiedererkennbaren Ort liegt eine große Chance,
deren Wert auch die Wirtschaft beeinflussen wird.